Verbands-Info
Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine: Beantragung ab sofort möglich
Verfasst von: Presseaussendung / Redaktion, 22.01.2024
Sport Austria, die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich, hat nochmal auf den Start der Einreichungsphase für den Energiekostenzuschuss 2022 für gemeinnützige Vereine hingewiesen. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte und Informationen.
- Seit Montag, 22. Jänner 2024, ist der Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine einreichbar.
- Förderhöhe: Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).
- Antragsfristen:
- Für das Jahr 2022: 22. Jänner bis 30. Juni 2024.
- Für das Jahr 2023: 1. Juli bis 31. Dezember 2024.
NPO-Service-Hotline, Tel.: +43 1 381 300 300; E-Mail: info@hotline.ekz-npo.at
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