Verbands-Info
Energiekostenausgleich: Beantragung für Phase 2 noch bis 8. September möglich
Verfasst von: Manuel Wachta, 17.08.2023
Mit insgesamt 15 Millionen Euro in Form eines Energiekostenausgleichs unterstützt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) sämtliche berechtigten, gemeinnützigen Sportstättenbetreiber:innen. Diese erhalten wieder eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, welche durch die Energiekrise angefallen sind.
Die Phase 2 des Energiekostenausgleichs betrifft die Förderperiode 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023. Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass die Antragsfrist für diesen Zeitraum nur noch bis Freitag, 8. September 2023, läuft und somit bald ausläuft.
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